Der Markt Scheidegg erhöht die Gewerbesteuer
Scheidegg zahlt über 1,5 Millionen Euro an den Landkreis

Nach einer eingehenden Debatte sprachen sich die Räte dafür aus den Satz von 300 auf 330 anzuheben. Der Haushaltsausschuss hatte eine Erhöhung auf 340 vorgeschlagen. Dies ging jedoch der Mehrheit der Räte zu weit, weshalb eine kontroverse Diskussion stattfand.
Trotz der Differenz ist der Haushalt der Gemeinde Scheidegg laut Kämmerer Karl Huber "in trockenen Tüchern". Ratsmitglied Nikolaus Boll beantragte während der Debatte eine Abstimmung über die Erhöhung der Gewerbesteuer auf den Wert 330.
Die beiden SPD-Gemeinderäte Hans Rädler und Karlheinz Schorer sahen darin allerdings eine Brüskierung des Haushaltsauschusses und dessen einstimmig ausgesprochener Empfehlung auf 340 Punkte. Schorer nahm deshalb aus Protest nicht an der Abstimmung teil. Die Räte sprachen sich mehrheitlich für den neuen Hebesatz von 330 von Hundert aus.
Ein Grund für die Erhöhung der seit 1973 unveränderten Gewerbesteuer ist die nach wie vor angespannte finanzielle Lage. Bürgermeister Ulrich Pfanner sprach von einem "erwartungsgemäß äußerst schwierigem Haushaltsjahr.
Die seit 2010 immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen steigender Kreisumlage und sinkenden Schlüsselzuweisungen seitens des Freistaats zwingt den Scheidegger Kämmerer Huber zu einem gewagten Spagat: Einerseits ist sparsame Haushaltsführung gefragt, andererseits muss investiert werden.
Die Gemeinde muss heuer den Rekordwert von über 1,5 Millionen Euro als Umlage an den Landkreis überweisen, demgegenüber fallen aber die Schlüsselzuweisungen des Freistaats mit 490 000 Euro um 177 000 Euro geringer als im vergangenen Jahr. Dabei gelang es dem Haushaltsausschuss in den Vorberatungen, den Fehlbetrag gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf um satte 536 000 Euro zu senken.
Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 9,93 Millionen Euro, wobei der Vermögenshaushalt 3,06 Millionen Euro und der Verwaltungshaushalt 6,87 Millionen Euro beinhaltet. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt ist mit 174 000 Euro veranschlagt.
Ursprünglich gelang es bei den Haushaltsvorberatungen nicht, die gesetzlich geforderte Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der anfallenden ordentlichen Kredittilgung in Höhe von 159500 Euro auszuweisen. Deshalb griff der Haushaltsausschuss zum Mittel der Abgabenerhöhung.





